Wenn Sie DHL eine Ablagegenehmigung erteilen oder einen Wunsch-Ablageort festlegen, geht die Haftung für die Sendung mit der Zustellung am vereinbarten Ort auf den Empfänger über.
Das bedeutet: Sobald DHL das Paket am von Ihnen bestimmten Ablageort zugestellt hat, liegt die Verantwortung für die Sendung bei Ihnen als Empfänger.
Auch DHL weist auf seiner Website ausdrücklich darauf hin, dass mit Erteilung einer Abstellgenehmigung die Haftung nach der Zustellung am vereinbarten Ort auf den Empfänger übergeht.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei DHL:
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/empfangen/ablageort.html
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir in Fällen von Verlust oder Beschädigung nach erfolgter Zustellung am angegebenen Ablageort leider keine Haftung übernehmen können.
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